Wir tunen unsere Bobbycars ohne Motor, d.h. Rollerräder und Sonstiges. dürfen wir damit auf dem Bürgersteig oder sogar auf der Strasse fahren? Wenn nicht, dürfen wir dann in der Schulstrasse hinter dem KLJ-Heim das Strässchen fahren? Die Bobbycars fahren bei einer guten Neigung wie z.B. Winkelstrasse ungefähr 41 km/h (haben wir gemessen als da ein Geschwindigkeitsanzeiger stand).
Da Bobby Cars nicht zu strassentauglichen Verkehrsmitteln zählen, fallen diese in die Kategorie der „Spielgeräte“. Demzufolge haben solche Gefährte nichts auf der öffentlichen Straße verloren. Auf Privatgelände bzw. abgesteckten Kursen (speziell organisierte Seifenkistenrennen) ist das Fahren erlaubt.
Jean-Pierre Ernst, Inspektor/Revierbeamter