Dass man nicht betrunken Auto fahren darf ist ja klar. Aber darf ich nach einer Party mit dem Fahrrad nach Hause fahren wenn ich getrunken habe? Und wie sieht es aus wenn ich zu Fuß unterwegs bin?
Wenn man Alkohol getrunken hat, ist es verboten, ein Fahrzeug zu führen. Ab dem Moment, wo ein Fahrrad bestiegen wird, zählt dieses als Fahrzeug. Sobald du also auf deinem Fahrrad sitzt kann es mittels Alkoholtest zur Feststellung eines Vergehens kommen und du bekommst gegebenenfalls ein Protokoll. Es gibt sogar die gesetzliche Möglichkeit, den Führerschein zu entziehen (für ein Fahrzeug max. der Klasse B), wenn der Fahrradfahrer im Besitz eines solchen ist und ein Richter kann ein zeitlich begrenztes Fahrverbot verhängen.
Neben dem Fahrrad zu gehen ist in Ordnung, es sei denn du hast soviel getrunken, dass du auch als Fußgänger im Straßenverkehr eine Gefahr für dich oder andere darstellst. Dann kann es zu einer Anzeige wegen öffentlicher Trunkenheit kommen, eventuell sogar mit Polizeigewahrsam bis zur Ausnüchterung.
Nico Hennes, Polizeikommissar