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Umweltgenehmigungen

Im Rahmen der Umweltgesetzgebung der Wallonischen Region wurde eine ganze Reihe von Anlagen und Tätigkeiten in verschiedene Klassen eingestuft, wodurch sich die Notwendigkeit ergibt, bei der Gemeindeverwaltung eine Umwelterklärung der Klasse III einzureichen oder eine Umweltgenehmigung der Klasse II oder I zu beantragen.

Der Umwelterklärung unterliegen z.B. folgende häusliche Anlagen:

  • Heizöl- und Gastanks
  • Individuelle Kläreinheiten
  • Wasserentnahmestellen
  • Tierhaltung ab einer gewissen Anzahl Tiere (abhängig von Wohnort und Tierart)

Die Erklärung kann vom Betreiber über das Online-Formular der Wallonischen Region (siehe Link) eingegeben werden, hierzu muss vorab ein kostenloser persönlicher Zugang zur Webseite erstellt werden.

Tipp: Anlagen wie der Lageplan (verpflichtend) oder andere dazugehörige Dokumente sollten vor der Eingabe eingescannt und abgespeichert werden.

Eine Umweltgenehmigung der Klasse II (ehemals „Betriebsgenehmigung“) wird z.B. benötigt für:

  • Erdbohrungen für Wärmepumpen oder Wasserentnahmen
  • Ausnahmegenehmigung für individuelle Klärung in der kollektiven Abwasserzone
  • Diverse Handwerks- und Industriebetriebe

Falls das Projekt gleichzeitig eine Genehmigung in Sachen Städtebau erfordert, wird ein kombinierter Antrag in Form einer „Globalgenehmigung“ eingereicht, in diesem Fall werden die Aspekte Umwelt und Städtebau parallel in einem einzigen Verfahren begutachtet.

Die entsprechenden Formulare stehen in Deutsch und in Französisch zur Verfügung und können über nebenstehendem Link abgerufen werden.

 

Weitere Auskünfte zu den Umwelterklärungen und -genehmigungen erteilt das Umweltbüro im Bauamt der Gemeinde.

Kontakt

  • Bauamt
    Béatrice Peters
    Sachbearbeiterin
    • Tel.: +32 (0)87/85 89 77

    • Fax: +32 (0)87/65 28 88

    • Aufgaben:
      Global-, Umwelt- und Betriebsgenehmigungen, Umwelterklärungen, Umweltprojekte, Wohnungswesen und Energie, Bewohnbarkeit von Gebäuden, verwaltungspolizeiliche Verordnungen, Kommunale Noteinsatzplanung

Gemeinde Raeren
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Das Bauamt ist zusätzlich an einem Dienstag im Monat zwischen 17 und 20 Uhr geöffnet (Infos + Termin: +32 (0)87/ 85 89 72).

Adresse

Hauptstrasse 26, B-4730 Raeren (Belgien)

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