Im Rahmen der Umweltgesetzgebung der Wallonischen Region wurde eine ganze Reihe von Anlagen und Tätigkeiten in verschiedene Klassen eingestuft, wodurch sich die Notwendigkeit ergibt, bei der Gemeindeverwaltung eine Umwelterklärung der Klasse III einzureichen oder eine Umweltgenehmigung der Klasse II oder I zu beantragen.
Der Umwelterklärung unterliegen z.B. folgende häusliche Anlagen:
- Ortsfeste Butan- und/oder Propangasbehälter
- Heizöllager mit einer Kapazität ab 3.000 L
- Individuelle Kläreinheiten
- Tierhaltung ab einer gewissen Anzahl Tiere (abhängig von Wohnort und Tierart)
Entsprechende Formulare sind in DE oder FR unter folgenden Links zu finden:
-> Umwelterklärung
-> Umweltformulare
Béatrice Peters
Sachbearbeitung Umwelt, Wohnungsbau- und Energiesparprämien
Tel.: +32 (0) 87 85 89 77
E-Mail: beatrice.peters@raeren.be