Städtebauanträge
Sobald Sie Arbeiten durchführen, die die Umgebung oder die Stabilität Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses spürbar beeinflussen, benötigen Sie eine Städtebaugenehmigung. Diese wird - je nach Zuständigkeit - von der Wallonischen Region oder von der Gemeinde ausgestellt. Maßgebend für die Gestaltung unseres Raumes ist Das Wallonische Gesetzbuch über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe.
Antragsformulare für Städtebauanträge finden Sie hier.
Denkmalschutz
Das neue Denkmalschutzdekret der DG gewährleistet, daß alte Häuser und Objekte nicht einfach verändert werden können oder riesige Werbetafeln angebracht werden. In diesem Bereich nimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft ihre Zuständigkeit zu 100% wahr, unabhängig von der Wallonischen Region.
Geschützte Objekte in Raeren
Denkmalschutzdekret vom 23. Juni 2008 Erlass der Regierung vom 20. November 2008 zur Aufführung des Denkmalschutzdekretes
Das Antragsformular bezüglich einer Denkmalgenehmigung finden Sie im Formularcenter
Administrativer Verlauf eines Antrages
Nachfolgend sehen Sie ein Beispiel zur behördlichen Abwicklung einer Städtebaugenehmigung, Typ A (ohne Veröffentlichung) wie es von der Prozedur her vom WGRSE vorgeschrieben ist:
Verlaufweg eines Bauantrages
Erklärungen zu den Prozessdarstellungen:
Kunde: jede natürliche oder juristische Person mit einem Anliegen an die Gemeinde
GK: Gemeindekollegium
FD: Finanzdienst
Ihr Ansprechpartner: