Raumplanung
Zur Gestaltung unseres Raumes :
W.G.R.S.E.E. – Wallonisches Gesetzbuch über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe.
Das Territorium der wallonischen Region ist ein gemeinsames Erbe seiner Bewohner. Die Region und die anderen öffentlichen Behörden, jede im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und in Koordination mit der Region, sind Verwalter und Verwahrer der Raumordnung. Sie kommen den sozialen, wirtschaftlichen, erbe- und umweltbezogenen Bedürfnissen der Gemeinschaft nach, durch eine dauerhafte, qualitative Verwaltung des Lebensraumes, durch eine schonende Benutzung des Bodens und seiner natürlichen Ressourcen und durch die Erhaltung und die Entwicklung des kulturellen, natürlichen und landschaftlichen Erbes.
Überblick über die erteilten Bau- und Parzellierungsgenehmigungen auf Gemeindegebiet in den Jahren 2006-2007-2008
Die Raumordnung wird anhand des Entwicklungsplans des regionalen Raums und der kommunalen Strukturschemen konzipiert.
Die Raumordnung und der Städtebau werden durch folgende Pläne und Regelungen bestimmt:
- die Sektorenpläne (Sektorenpläne einsehen)
- die kommunalen Raumordnungspläne
- die regionalen Städtebauordnungen
- die kommunalen Bauordnungen
Einsichtnahme in das WGRSEE (franz.: CWATUPE) über Internet: www.wallex.wallonie.be