In der wallonischen Region war das Jahr 2020 ein weiteres Mal von außergewöhnlichen Klimabedingungen betroffen: im Frühling war es ungewöhnlich trocken und dazu kamen in den ersten beiden Augustwochen Rekordtemperaturen. Auf der Grundlage der Protokolle zur Feststellung von Schäden, die von den kommunalen Kommissionen zur Feststellung von Ernteschäden erstellt wurden, haben die wallonischen Gemeinden einen Antrag auf Anerkennung der Dürre von 2020 als landwirtschaftliche Kalamität eingereicht.
Einen Antrag auf Entschädigung einreichen
Der Minister der Landwirtschaft wird das Verfahren zur Anerkennung der Kalamität bei der wallonischen Regierung einleiten. Die Landwirte, die eine finanzielle Entschädigung für die von der Dürre 2020 betroffenen Kulturen erhalten möchten, werden aufgefordert, bis zum 30. Juni 2021 einen Antrag auf Entschädigung über das auf PAC-on-web (https://agriculture.wallonie.be/paconweb) verfügbare Programm „landwirtschaftliche Schäden“ einzureichen.
Warum diese neue Vorgehensweise?
Die Einreichung eines Antrags auf Entschädigung ist kein neues administratives Verfahren, das den Landwirten auferlegt wird. Sie ergibt sich aus einer Neugestaltung des Bearbeitungsverfahrens der Kalamitäten und beruht also auf den Lehren, die aus der Aktenführung der Dürre von 2018 gezogen wurden. Des Weiteren verfolgt sie das Ziel, die Bearbeitungszeit der Protokolle zur Feststellung von Schäden zu verkürzen und somit die Entschädigungen schneller zu überweisen.
Was muss erklärt werden?
Dieses Erklärungsmodul, das sehr einfach anzuwenden ist, wird Sie dazu auffordern, den Inhalt Ihrer Feststellungsprotokolle auf der Grundlage der Daten Ihrer Flächenerklärung 2020 wahrheitsgemäß einzutragen. Man wird Sie ebenfalls darum bitten, eine Abschrift der konform erstellten und von der/den Gemeinde(n), wo Sie Ihre landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, übergebenen Feststellungsprotokolle beizufügen.
Sollten Sie über eine Versicherung gegen Klimarisiken verfügen, die mindestens 50 % Ihrer Erzeugung abdeckt, müssen Sie der Erklärung ebenfalls eine Abschrift Ihrer Versicherungspolice 2020 beifügen.
In welchen Fällen muss eine Vollmacht erstellt werden?
Bei Landwirten, die ihre Tätigkeit als Vereinigung von natürlichen Personen oder als juristische Person (Gesellschaft) in einem Kontext ausüben, wo mehrere Mitglieder über eine Unterschriftsbefugnis verfügen, muss, wie schon in den letzten Jahren bei der Flächenerklärung, eine Vollmacht für „landwirtschaftliche Schäden“ unter der Adresse des Mitglieds, das den Antrag auf Entschädigung in das System eingibt, erstellt werden.
Das Ziel einer neuen Vollmacht für die Erklärung von landwirtschaftlichen Schäden ist es, jegliche Überschneidung mit der Verwaltung der Beihilfeantragsakten durch die Dienste der Zahlstelle für die Wallonie zu verhindern, da Überschneidungen die Zahlung der GAP-Beihilfen behindern könnten.
Wie erhält man eine Unterstützung?
Auf dem Landwirtschaftsportal befinden sich seit kurzem neue, kurze Erklärungsvideos, die Ihnen bestmöglich und vorbereitend bei der Einkodierung helfen sollen: https://agriculture.wallonie.be/erklarungsvideos
Die Landwirte, die sich nicht an ein Landwirtschaftsbüro wenden, können bei Bedarf Unterstützung für die Einreichung ihrer Akte erhalten, insofern sie vorher einen Termin vereinbaren. Um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus bei den Bediensteten des ÖDW und den Besuchern einzuschränken, wird eine Fernunterstützung bevorzugt. Der Empfang im Büro wird auf bestimmte Fälle beschränkt und findet unter der Einhaltung eines sehr strikten Ablaufs statt.
- Fernunterstützung
- Vorab einen Termin vereinbaren
- Mithilfe eines Bediensteten, der Sie unterstützen wird, eine Bildschirmübertragung abhalten
- Unterstützung im Büro
- Vorab einen Termin vereinbaren
- Die Abstandsregeln und Hygieneschutzmaßnahmen strikt einhalten
- Ohne Begleitung im Büro erscheinen
- Draußen warten, bis ein Mitglied des Personals Ihnen den Eintritt gewährt
- Seine eigene Maske tragen, die Nase, Mund und Kinn richtig bedeckt
Wann können Sie uns kontaktieren?
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr
Sollten Sie uns nicht erreichen können, senden Sie uns eine E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren und geben Sie Ihren Namen, Vornamen, Ihre Erzeugernummer und Ihre Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können, an. Vergessen Sie nicht dabei zu erwähnen, von welchem Außendienst Sie Unterstützung brauchen. Ihre E-Mail wird an den Helpdesk Ihrer Gegend weitergeleitet und man wird Sie zurückrufen.
Secretariat.ddvl.rd.dgarne@spw.wallonie.be
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