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Meldekanal für Hinweisgeber

Rechtsgrundlage : das vorliegende Formular dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber). Es gilt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Deutschsprachige Gemeinschaft gemäß Dekret vom 21. Februar 2022 zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
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Datenschutz Die Gemeinde Raeren ist verantwortlicher Verarbeiter Ihrer Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Es verwendet die vorliegenden Daten nur für den Zweck der Bearbeitung Ihres Hinweises. Die maximale Aufbewahrungsdauer der Daten beträgt 10 Jahre. Weiterführende Informationen zur Wahrung Ihrer Rechte finden Sie unter www.raeren.be/datenschutz. Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten, Frau Heike Kirschvink, unter datenschutz@raeren.be. Datenschutz-Beschwerden können an die Datenschutzbehörde, Rue de la Presse 35, 1000 Brüssel, gerichtet werden. Für weitere Informationen: https://www.datenschutzbehorde.be.
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Montags - Freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr

Das Melde- und Standesamt ist zusätzlich dienstags von 15.30 – 18.30 Uhr und mittwochs von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr für Sie geöffnet.

Das Bauamt ist zusätzlich an einem Dienstag im Monat zwischen 17 und 20 Uhr geöffnet (Infos + Termin: +32 (0)87/ 85 89 72).

Adresse

Hauptstrasse 26, B-4730 Raeren (Belgien)

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