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Dienst für Rentenanträge und Anerkennung einer Behinderung

Seit dem 1. Januar 2009 befindet sich dieser Dienst im Öffentlichen Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) www.oshz-raeren.be .

Die Sozialassistentin Frau Nadine Radermacher informiert Sie über Ihre Ansprüche, stellt mit Ihnen die entsprechenden Anträge auf Renten, hilft Ihnen beim Ausfüllen der Formulare und leitet diese an die zuständigen Dienste weiter.

Für die Anträge auf eine Anerkennung einer Behinderung ist Frau Claudia Busse aus dem Sekretariat des ÖSHZ für Sie die richtige Ansprechpartnerin.  Auch informiert sie Sie gerne über die sozialen Vorteile, die die Anerkennung einer Behinderung mit sich bringt.

Die Sprechstunde des Rentendienstes findet nur noch auf Termin statt.
Termine erhalten Sie im Sekretariat des ÖSHZ unter +32 (0)87 85 89 51.

Um einen Behindertenantrag zu stellen, können Sie eine telefonische Anfrage bei Frau Claudia Busse stellen.  Tel +32 (0)87 85 89 50.

Bitte bringen Sie zu jedem Termin Ihren Personalausweis und den 4-stelligen Pin Code des Personalausweises mit.

Frau Radermacher und Frau Busse stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Pension oder Renten

Frau Radermacher berät Sie zur:

  • Gesetzliche Pension (ab 65 Jahre), ab Geburtsjahr 1960 (ab 66 Jahre), ab Geburtsjahr 1964 (ab 67 Jahre)
  • Vorgezogene Alterspension (ab 60 Jahren)
  • Einkommensgarantie für Betagte (EGB/GRAPA)
  • Pension und erlaubte Tätigkeiten
  • Hinterbliebenenpension

Auslandspensionen (Anträge immer im Wohnort stellen. Belgien hat mit vielen Ländern Abkommen getroffen, so dass das Landespensionsamt die internationalen Verfahren bei den zuständigen ausländischen Trägern einleitet.)

Schätzung der Alterspension

Über die Webseite www.mypension.be können Sie Ihre zukünftige belgische Rente einsehen. Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, können Sie mit Frau Radermacher diese Akte einsehen. (Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und den Pin Code mit)
Die Schätzung der Pension von Geschiedenen wird durch den jeweiligen Rechtsvertreter (Anwalt – Notar) angefragt.

Behinderung

Sie sind in der Ausübung Ihres Berufes eingeschränkt? Sie haben Probleme Ihren Alltag zu bewältigen und haben Schwierigkeiten am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen? Sie haben Schwierigkeiten bei der Fortbewegung?
Dann sollten Sie beim Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit (FÖDSS) eine Bescheinigung dieser Einschränkung beantragen, bzw. die Behinderung anerkennen lassen.
Mit dieser Bescheinigung können Sie in den Genuss verschiedener Vorteile kommen.
Das Antragsformular und nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Busse.

Hilfen für Behinderte
Es können verschiedene finanzielle Beihilfen beantragt werden.

Diese Beihilfen sind nach Alterskategorien gestaffelt:

  1. bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres wird das erhöhte Kindergeld seitens der zuständigen Kindergeldkasse gezahlt.
  2. vom 18. bis zur Vollendung des 64. Lebensalters zahlt der FÖDSS Brüssel Beihilfen Einkommensersatz (BEE) und die Eingliederungsbeihilfe (EB).
    Das Antragsformular und nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Busse
  3. ab dem 65. Lebensjahr ist seit dem 1. Januar 2023 das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens der neue Ansprechpartner in Sachen Pflegegeld. Das Team Pflegegeld für Senioren informiert Sie gerne unter +32 (0)87 – 78 99 80

Sowohl die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens, als auch die Eingliederungsbeihilfe werden unter Berücksichtigung des Haushaltseinkommens und des Behinderungsgrades berechnet.

Anders gilt dies für das Pflegegeld ab 65 Jahren, das unabhängig vom Einkommen in 4 Pflegestufen gegliedert ist und bei Anrecht auf erhöhte Kostenerstattung für Gesundheitsleistungen (VIPO/BIM/EKE) einen zusätzlichen Zuschlag beinhaltet.

Soziale Vorteile:

In Belgien werden zahlreiche Vorteile von verschiedenen offiziellen Stellen gewährt. Die wichtigsten Vergünstigungen sind:

  1. Behindertenparkausweis wird Bürgern bewilligt:
     bei denen der Vertrauensarzt des Föderalen Öffentlichen Dienstes Personen mit Behinderung eine Beeinträchtigung der Mobilität um mindestens 2 Punkte (bei einer Skala von 1 bis 3 Punkten) festgestellt hat.
     die durch eine Lähmung der unteren Gliedmaßen zu mindestens 50 % behindert sind.
     die eine vollständige Lähmung oder Amputation der oberen Gliedmaßen aufweisen.
     deren Kriegsinvalidität zu mindestens 50 % anerkannt ist.
  1. der Telefonsozialtarif der Voraussetzung ist das Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung für Gesundheitsleistungen (VIPO/BIM/EKE). In den Genuss dieses Tarifs kommt man, wenn das Einkommen gewisse Grenzbeträge nicht überschreitet. Hierzu bitte den Telefonanbieter kontaktieren und einen Antrag stellen (die Bescheinigung auf Anerkennung einer Behinderung muss dazu vorliegen).
  1. die Pauschalzulage für chronisch Kranke kann man ab einer Verminderung der Selbständigkeit um 12 Punkte erhalten. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
  2. die Befreiung von den Kraftfahrzeug-Steuern (MwSt. beim Ankauf, Verkehrssteuer…) wird gewährt bei der Anerkennung vollständiger Blindheit oder Lähmung oder der Amputation der oberen Gliedmaßen sowie einer dauernden Invalidität der unteren Gliedmaßen von mindestens 50 %.
  3. die nationale Ermäßigungskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel erhält, wer unter einer Einschränkung des Sehvermögens um 90 % leidet. Unter gewissen Bedingungen kann auch eine Begleitperson kostenlos mitreisen.
  4. eine Ermäßigung des steuerpflichtigen Einkommens und des Immobiliensteuervorabzugs. Das Anrecht auf diese Ermäßigung muss entweder durch die Krankenkasse und dessen Träger LIKIV oder durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit bescheinigt werden. Diese Anerkennung muss vor dem 65. Lebensjahr festgestellt werden.
  5. Der soziale Gas- und Stromtarif findet Anwendung, sobald einer Person eine Behindertenbeihilfe gezahlt wird. Der Föderale Öffentliche Dienst Soziale Sicherheit übermittelt die entsprechende Bescheinigung über den Anspruch auf den Sozialtarif automatisch dem jeweiligen Anbieter.
  6.  Andere soziale Vorteile
    – 
    Vorteile des sozialen Wohnungsbaus
    – 
    Befreiung vom Tragen des Sicherheitsgurtes
     Notrufanlagen
     Weißer Stock für Blinde

 

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Das Bauamt ist zusätzlich an einem Dienstag im Monat zwischen 17 und 20 Uhr geöffnet (Infos + Termin: +32 (0)87/ 85 89 72).

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Hauptstrasse 26, B-4730 Raeren (Belgien)

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