- Kirmesverordnung
- Wandergewerbe und öffentliche Märkte
- Gemeindeverordnung über die Modalitäten des Anschlusses an die Kanalisation
- Allgemeine verwaltungspolizeiliche Verordnung – Koordinierte Fassung vom 18.09.2024
- Veranstaltungsvademecum – Januar 2020
- Kommunale Verordnung bezüglich Umweltdelikte
- Spezifische Polizeiverordnung – Koordinierte Fassung vom 18.09.2024
Das Melde- und Standesamt ist zusätzlich dienstags von 15.30 – 18.30 Uhr und mittwochs von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr für Sie geöffnet.
Das Bauamt ist zusätzlich an einem Dienstag im Monat zwischen 17 und 20 Uhr geöffnet (Infos + Termin: +32 (0)87/ 85 89 72).