Was bereits seit Längerem in der allgemeinen verwaltungspolizeilichen Verordnung der Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren festgehalten ist, wurde nun auch wallonieweit gesetzlich verankert: Mähroboter dürfen nachts nicht mehr laufen!
Ihr Betrieb ist zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens verboten.
Darüber hinaus muss das Begrenzungskabel der zu mähenden Flächen so eingestellt sein, dass ein angemessener Abstand zu Sträuchern, Büschen oder Hecken, in denen sich Igel oder auch andere Kleintiere befinden könnten, gewährleistet ist.
Wir bitten um umgehende Beachtung dieser Vorgaben, mit der Sie die Biodiversität in Ihrem eigenen Garten schonen können.