⚠️Um eine landwirtschaftliche Kalamität anerkennen zu können, muss für die im entsprechenden Erlass der wallonischen Regierung aufgeführten Kulturen (andere als Grünland) ein Ertragsausfall von mindestens 30 % auf Betriebsebene (und nicht auf Parzellenebene) vorliegen, damit gegebenenfalls eine Entschädigung gewährt wird.
📅 Frist: Freitag, 16. Oktober 2026, um 13 Uhr
📍 Einreichung: Gemeindeverwaltung Raeren, Hauptstraße 30 – Umweltbüro
Um eine Unvollständigkeit des Formulars zu vermeiden, bitten wir Sie das Formular persönlich bei Frau J. Croé oder Herr A. Wagner im Umweltbüro der Gemeinde Raeren zu hinterlegen.
📄 Antrag und erforderliche Unterlagen
Das entsprechende Antragsformular sowie eine Ausfüllhilfe ist unter vorliegendem Beitrag als Download erhältlich.
🌽 Feststellung der Schäden vor der Ernte
Bei bestimmten Kulturen, insbesondere Mais, muss die Feststellung der Schäden vor der Ernte erfolgen.
Betroffene Landwirte werden daher gebeten, dies bei der Antragstellung unbedingt zu berücksichtigen.
Die Kommission zur Feststellung von Kulturschäden wird voraussichtlich im Oktober zusammentreten, um den möglichen Ertragsverlust festzustellen.
📍 Flächen in mehreren Gemeinden
Wer Flächen in mehreren Gemeinden bewirtschaftet, muss für die jeweils dort gelegenen Flächen in jeder betroffenen Gemeinde ein separates Protokoll einreichen.
ℹ️ Wichtige Hinweise
Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine präventive Maßnahme.
Die Feststellung der Kulturschäden begründet keinen Anspruch auf eine spätere Entschädigung und stellt keine Garantie für eine eventuelle Entschädigung dar.