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Umweltgenehmigungen

Im Rahmen der Umweltgesetzgebung der Wallonischen Region wurde eine ganze Reihe von Anlagen und Tätigkeiten in verschiedene Klassen eingestuft. Je nach Klassierung muss bei der Gemeindeverwaltung entweder eine Umwelterklärung der Klasse III oder eine Umweltgenehmigung der Klasse II oder I beantragt werden.

    • Heizöl- und Gastanks
    • Individuelle Kläreinheiten
    • Wasserentnahmestellen
    • Tierhaltung ab einer gewissen Anzahl Tiere (abhängig von Wohnort und Tierart)

    Die Erklärung kann vom Betreiber über das Online-Formular der Wallonischen Region (siehe Link) eingegeben werden. Hierzu muss vorab ein kostenloser persönlicher Zugang zur Webseite erstellt werden. Anlagen wie der Lageplan (verpflichtend) oder andere dazugehörige Dokumente sollten vor der Eingabe eingescannt und abgespeichert werden.

    • Erdbohrungen für Wasserentnahmen
    • Ausnahmegenehmigung für individuelle Klärung in der kollektiven Abwasserzone
    • Diverse Handwerks- und Industriebetriebe

    Falls das Projekt gleichzeitig eine Genehmigung in Sachen Städtebau erfordert, wird ein kombinierter Antrag in Form einer „Globalgenehmigung“ eingereicht. In diesem Fall werden die Aspekte Umwelt und Städtebau parallel in einem einzigen Verfahren begutachtet. Die entsprechenden Formulare stehen in Deutsch und in Französisch zur Verfügung und können über den Link abgerufen werden.

     

Weitere Auskünfte zu den Umwelterklärungen und -genehmigungen erteilt das Umweltbüro im Bauamt der Gemeinde.

  • Bauamt
    Béatrice Peters
    Sachbearbeiterin
    • Tel.: +32 (0)87/85 89 77

    • Fax: +32 (0)87/65 28 88

    • Aufgaben:
      Global-, Umwelt- und Betriebsgenehmigungen, Umwelterklärungen, Umweltprojekte, Prämienberatung Wohnungswesen und Energie, Bewohnbarkeit von Gebäuden, verwaltungspolizeiliche Verordnungen, Kommunale Noteinsatzplanung

  • Bauamt
    Andreas Wagner
    Sachbearbeiter
    • Tel.: + 32 (0)87/85 89 99

    • Fax: +32 (0)87/65 28 88

    • Aufgaben:
      Bearbeitung von Umweltprojekten, Umweltberatung (u.a. Müll- und Abfallentsorgung)

Gemeinde Raeren
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Das Melde- und Standesamt ist zusätzlich dienstags von 15.30 – 18.30 Uhr und mittwochs von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr für Sie geöffnet.

Das Bauamt ist zusätzlich an einem Dienstag im Monat zwischen 17 und 20 Uhr geöffnet (Infos + Termin: +32 (0)87/ 85 89 72).

Adresse

Hauptstrasse 26, B-4730 Raeren (Belgien)

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