Im Rahmen der Umweltgesetzgebung der Wallonischen Region wurde eine ganze Reihe von Anlagen und Tätigkeiten in verschiedene Klasse eingestuft. Je nach Klassierung muss bei der Gemeindeverwaltung entweder eine Umwelterklärung der Klasse III oder eine Umweltgenehmigung der Klasse II oder I beantragt werden.
Bestimmte Tätigkeiten oder Anlagen können Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesundheit oder das Tierwohl haben. Deshalb werden sie je nach ihrem möglichen Einfluss in drei Klassen eingeteilt:
- Klasse III: geringe potenzielle Auswirkungen
- Klasse II: mittlere potenzielle Auswirkungen
- Klasse I: starke potenzielle Auswirkungen
WIE FINDE ICH HERAUS, WELCHE KLASSE FÜR MEINE TÄTIGKEIT GILT?
Mit dem Online-Tool der Wallonie können Sie schnell prüfen, welcher Klasse Ihre Tätigkeit oder Anlage zugeordnet ist.
Das Tool hilft Ihnen dabei,
- die passende Klasse Ihres Projekts zu ermitteln,
- die geltenden Betriebsbedingungen einzusehen und
- die entsprechenden rechtlichen Grundlagen nachzulesen.
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WELCHE ANLAGEN UND TÄTIGKEITEN SIND VON EINER UMWELTERKLÄRUNG DER KLASSE III BETROFFEN?
Zur Klasse III können unter anderem gehören:
- die Eröffnung eines Restaurants mit mehr als 100 Sitzplätzen (innen und außen),
- ein Heizöltank mit einem Fassungsvermögen von mindestens 3.000 Litern,
- ein Propan- oder Butangastank,
- eine individuelle Kläreinheit (mehr Informationen),
- eine leistungsstarke Wärmepumpe oder Klimaanlage,
- die Haltung von Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen, Geflügel oder anderen Tieren – sowohl landwirtschaftlich als auch privat.
Auch wenn Sie eine bestehende Tätigkeit übernehmen, erweitern, ändern und dabei bestimmte Anlagen nutzen, kann eine Umwelterklärung erforderlich sein.
WIE REICHE ICH DIE UMWELTERKLÄRUNG DER KLASSE III EIN?
Die Umwelterklärung der Klasse III können Sie ganz einfach online über das Portal Mon Espace einreichen.
Mon Espace ist das digitale Bürgerportal der Wallonie. Dort werden die Informationen zu Ihrem Betrieb oder Ihren Anlagen gespeichert.
So können Sie Ihre Umwelterklärung jederzeit online abrufen und einsehen.Die offizielle Webseite der Wallonischen Region mit allen Einzelheiten finden Sie hier.
Außerdem steht Ihnen dort ein Benutzerhandbuch mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung. -
WELCHE ANLAGEN UND TÄTIGKEITEN SIND VON EINER UMWELTGENEHMIGUNG DER KLASSE II ODER I BETROFFEN?
- Erdbohrungen für Wasserentnahmen
- Ausnahmegenehmigung für individuelle Klärung in der kollektiven Abwasserzone
- Diverse Handwerks- und Industriebetriebe
Falls das Projekt gleichzeitig eine Genehmigung in Sachen Städtebau erfordert, wird ein kombinierter Antrag in Form einer „Globalgenehmigung“ eingereicht. In diesem Fall werden die Aspekte Umwelt und Städtebau parallel in einem einzigen Verfahren begutachtet. Die entsprechenden Formulare stehen in Deutsch und in Französisch zur Verfügung und können über den Link abgerufen werden.
Zusätzliche Auskünfte zu den Umwelterklärungen und -genehmigungen erteilt das Umweltbüro im Bauamt der Gemeinde.