Im Rahmen der Umweltgesetzgebung der Wallonischen Region wurde eine ganze Reihe von Anlagen und Tätigkeiten in verschiedene Klasse eingestuft. Je nach Klassierung muss bei der Gemeindeverwaltung entweder eine Umwelterklärung der Klasse III oder eine Umweltgenehmigung der Klasse II oder I beantragt werden.
Bestimmte Tätigkeiten oder Anlagen können Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesundheit oder das Tierwohl haben. Deshalb werden sie je nach ihrem möglichen Einfluss in drei Klassen eingeteilt:
- Klasse III: geringe potenzielle Auswirkungen
- Klasse II: mittlere potenzielle Auswirkungen
- Klasse I: starke potenzielle Auswirkungen
Seit Oktober 2026 ist die Gemeinde Raeren offiziell dematerialisiert.
Die Wallonische Region hat ein digitales Verfahren für Umwelt- und Globalgenehmigungen eingeführt.
Konkret bedeutet dies, dass Umwelt- und Globalgenehmigungen ab sofort digital eingereicht und bearbeitet werden können.
WELCHE VORTEILE HAT DIE DEMATERIALISIERUNG?
- Zeitersparnis: Anträge können online und ohne Postwege eingereicht werden.
- Ortsunabhängig: Antragstellung jederzeit und von überall möglich.
- Transparent: Der Bearbeitungsstatus kann online verfolgt werden.
- Weniger Aufwand: Keine Papierformulare, Ausdrucke oder Behördengänge.
- Geringe Fehlerquote: Pflichtfelder und automatische Prüfungen helfen, unvollständige Anträge zu vermeiden.
- Kostenersparnis.
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WIE FINDE ICH HERAUS, WELCHE KLASSE FÜR MEINE TÄTIGKEIT GILT?
Mit dem Online-Tool der Wallonie können Sie schnell prüfen, welcher Klasse Ihre Tätigkeit oder Anlage zugeordnet ist.
Das Tool hilft Ihnen dabei,
- die passende Klasse Ihres Projekts zu ermitteln,
- die geltenden Betriebsbedingungen einzusehen und
- die entsprechenden rechtlichen Grundlagen nachzulesen.
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WELCHE ANLAGEN UND TÄTIGKEITEN SIND VON EINER UMWELTERKLÄRUNG DER KLASSE III BETROFFEN?
Zur Klasse III können unter anderem gehören:
- die Eröffnung eines Restaurants mit mehr als 100 Sitzplätzen (innen und außen),
- ein Heizöltank mit einem Fassungsvermögen von mindestens 3.000 Litern,
- ein Propan- oder Butangastank,
- eine individuelle Kläreinheit (mehr Informationen),
- eine leistungsstarke Wärmepumpe oder Klimaanlage,
- Wasserentnahmestellen,
- die Haltung von Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen, Geflügel oder anderen Tieren – sowohl landwirtschaftlich als auch privat,
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Auch wenn Sie eine bestehende Tätigkeit erweitern und/oder ändern und dabei bestimmte Anlagen nutzen, kann eine Umwelterklärung erforderlich sein.
Jegliche Änderung in Bezug auf die klassierte Tätigkeit (z.B. Stilllegung) muss der Gemeinde umgehend gemeldet werden.
Ein eventueller Wechsel des Betreibers muss dem Technischen Beamten der Wallonischen Region per entsprechendem Formular mitgeteilt werden.WIE REICHE ICH DIE UMWELTERKLÄRUNG DER KLASSE III EIN?
Die Umwelterklärung der Klasse III können Sie ganz einfach online über das Portal Mon Espace in deutscher oder französischer Sprache, unter Einhaltung der Sprachengesetzgebung, einreichen.
Dort steht Ihnen ein Benutzerhandbuch mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung (Hilfe Button).
Mon Espace ist das digitale Bürgerportal der Wallonie. Dort werden die Informationen zu Ihrem Betrieb oder Ihren Anlagen gespeichert.
So können Sie Ihre Umwelterklärung jederzeit online abrufen und einsehen.Die offizielle Webseite der Wallonischen Region mit allen Einzelheiten finden Sie hier.
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WELCHE ANLAGEN UND TÄTIGKEITEN SIND VON EINER UMWELT- ODER GLOBALGENEHMIGUNG DER KLASSE II ODER I BETROFFEN?
Zu den Klassen II oder I können unter anderem gehören:
- Diverse Handwerks- und Industriebetriebe,
- Car-Wash,
- Veranstaltungsräumlichkeiten,
- Erdbohrungen für Wasserentnahmen,
- Ausnahmegenehmigung für individuelle Klärung in der kollektiven Abwasserzone,
- die Haltung von Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen, Geflügel oder anderen Tieren – sowohl landwirtschaftlich als auch privat,
- Windparks,
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Auch wenn Sie eine bestehende Tätigkeit erweitern und/oder ändern und dabei bestimmte Anlagen nutzen, kann eine Umweltgenehmigung erforderlich sein.
Jegliche Änderung in Bezug auf die klassierte Tätigkeit (z.B. Stilllegung) muss der Gemeinde umgehend gemeldet werden.
Ein eventueller Wechsel des Betreibers muss dem Technischen Beamten der Wallonischen Region per entsprechendem Formular mitgeteilt werden.WANN REICHE ICH EINE GLOBALGENEHMIGUNG EIN?
Falls das Projekt gleichzeitig eine Genehmigung in Sachen Städtebau und Umwelt erfordert, wird ein kombinierter Antrag in Form einer „Globalgenehmigung“ eingereicht. In diesem Fall werden die Aspekte Umwelt und Städtebau parallel in einem einzigen Verfahren begutachtet.
DEMATERIALISIERUNG
Seit Oktober 2026 ist die Gemeinde Raeren offiziell dematerialisiert.
Die Wallonische Region hat ein digitales Verfahren für Umwelt- und Globalgenehmigungen eingeführt.
Konkret bedeutet dies, dass Umwelt- und Globalgenehmigungen ab sofort digital eingereicht und bearbeitet werden können.Welche Vorteile hat die Dematerialisierung?
- Zeitersparnis: Anträge können online und ohne Postwege eingereicht werden.
- Ortsunabhängig: Antragstellung jederzeit und von überall möglich.
- Transparent: Der Bearbeitungsstatus kann online verfolgt werden.
- Weniger Aufwand: Keine Papierformulare, Ausdrucke oder Behördengänge.
- Geringe Fehlerquote: Pflichtfelder und automatische Prüfungen helfen, unvollständige Anträge zu vermeiden.
- Kostenersparnis.
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WIE REICHE ICH DIE UMWELT- ODER GLOBALGENEHMIGUNG DER KLASSE II ODER I EIN?
Die Anträge können ganz einfach online über das Portal Mon Espace in deutscher oder französischer Sprache, unter Einhaltung der Sprachengesetzgebung, eingereicht werden.
Mon Espace ist das digitale Bürgerportal der Wallonie. Dort werden die Informationen zu Ihrem Betrieb oder Ihren klassierten Anlagen gespeichert.
Sie können den Status Ihrer Akte jederzeit online abrufen und einsehen.Die offizielle Webseite der Wallonischen Region mit allen Einzelheiten finden Sie hier.
Die Gemeinde Raeren setzt im Rahmen der Dematerialisierung einen weiteren Schritt in Richtung einer modernen, digitalen und bürgerfreundlichen Verwaltung.
Die Wallonische Region stellt Benutzerhandbücher zum Einreichungsverfahren von Genehmigungsanträgen zur Verfügung.
Zusätzliche Auskünfte zu den Umwelt- und Globalgenehmigungen erteilt das Umweltbüro im Bauamt der Gemeinde.