Zusammengefasst geht aus dem Polizeierlass des Gouverneurs Folgendes hervor:
- Striktes Verbot von offenem Feuer in Wäldern sowie in einem Umkreis von 100 Metern zu vegetationsreichen Flächen
- Verbot von Grünabfallverbrennung und thermischen Unkrautvernichtern
- Verbot von Feuerwerkskörpern und Himmelslaternen
- Achtloses Wegwerfen von Zigaretten oder anderen entzündlichen Gegenständen ist untersagt
Grillen bleibt unter strengen Sicherheitsauflagen weiterhin erlaubt (ständige Aufsicht, Abstand zur Vegetation, Löschmittel bereit).
Den gesamten Polizeierlasse finden Sie im Download.
Die Forstverwaltung macht ebenfalls auf das erhöhte Risiko von Wald- und Vegetationsbränden aufmerksam. Dieses wird sich in der nächsten Woche weiter zuspitzen.
Wichtige Verhaltsregeln im und am Wald:
- Kein offenes Feuer oder Grillen im Wald und in Waldrandnähe.
- Keine Zigaretten oder glimmenden Gegenstände wegwerfen.
- Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras abstellen.
- Besondere Vorsicht bei Arbeiten mit Maschinen, die Funken erzeugen können.
- Verdächtige Rauchentwicklungen oder Brände sofort über die Notrufnummer 112 melden.
Bereits kleine Unachtsamkeiten können erhebliche Schäden an Wald, Natur und Infrastruktur verursachen und Menschen in Gefahr bringen.