Zusammengefasst geht aus dem Polizeierlass des Gouverneurs Folgendes hervor:
- Striktes Verbot von offenem Feuer in Wäldern sowie in einem Umkreis von 100 Metern zu vegetationsreichen Flächen
- Verbot von Grünabfallverbrennung und thermischen Unkrautvernichtern
- Verbot von Feuerwerkskörpern und Himmelslaternen
- Achtloses Wegwerfen von Zigaretten oder anderen entzündlichen Gegenständen ist untersagt
Grillen bleibt unter strengen Sicherheitsauflagen weiterhin erlaubt (ständige Aufsicht, Abstand zur Vegetation, Löschmittel bereit).
Den gesamten Polizeierlasse finden Sie im Download