Für die Gemeindewahl vom 13. Oktober 2024 können in Belgien wohnhafte Nicht-EU-Bürger unter bestimmten Bedingungen als Wähler eingetragen werden.
Wenn Sie ein in Belgien wohnhafter Nicht-EU-Bürger sind, können Sie in Belgien an der Gemeindewahl teilnehmen.
Der Antrag auf Eintragung in die Wählerliste Ihrer Gemeinde muss spätestens am 31. Juli 2024 erfolgen.
Zur Information: Am 13. Oktober 2024 wählen die Belgier auch ihre Vertreter in den Provinzparlamenten.
WER DARF AM 13. OKTOBER 2024 WÄHLEN?
Um als nicht-europäischer Bürger an der Gemeindewahl teilnehmen zu dürfen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Seit fünf Jahren ununterbrochen in Belgien wohnen (und Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung sein, durch die dies nachgewiesen wird)
- Am 13. Oktober 2024 mindestens 18 Jahre alt sein
- Am 1. August 2024 im Bevölkerungsregister oder Fremdenregister einer Gemeinde eingetragen sein
- Am 13. Oktober 2014 die zivilen und politischen Rechte besitzen
- Spätestens am 31. Juli 2024 in der Wählerliste eingetragen sein
Für die Eintragung müssen Sie einen Eintragungsantrag ausfüllen und ihn vor dem 31. Juli 2024 beim Bevölkerungsdienst abgeben.
Außerdem müssen Sie eine Erklärung unterschreiben, mit der sie sich verpflichten, die Verfassung, die Gesetze des belgischen Volkes und die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu beachten.
Diese Erklärung ist dem Eintragungsantrag beigefügt.
Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 31. Juli 2024:
entweder online über www.eintragung.wahlen.fgov.be,
oder im Gemeindehaus ,
oder per Brief (sieh Formular hiernach) eingereicht werden.