Wenn Sie am Wahltag nicht wählen gehen können, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Wahl mittels Vollmacht:
Sie besitzen die belgische Nationalität und sind am Wahltag verhindert?
Wenn Sie am Tag der Wahl verhindert sind, können Sie sich per Vollmacht vertreten lassen. Dazu können Sie jede andere belgische wahlberechtigte Person bestimmen. Europäische oder nicht-europäische Wählerinnen oder Wähler dürfen diese Rolle nicht übernehmen, da sie nur für die Gemeinderatswahl – und nicht die Provinzialratswahl – wahlberechtigt sind.
Sie besitzen die Nationalität eines EU-Mitgliedstaates oder eines Staates außerhalb der EU und sind am Wahltag verhindert?
Wenn Sie am Tag der Wahl verhindert sind, können Sie sich per Vollmacht vertreten lassen. Dazu können Sie jede andere wahlberechtigte Person – ob belgisch oder nicht – bestimmen. Europäische oder nicht-europäische Wählende können keine belgischen Wahlberechtigten vertreten, da sie nur für die Gemeinderatswahl – und nicht die Provinzialratswahl – zugelassen sind.
Jede wahlberechtigte Person darf höchstens über eine Vollmacht verfügen. Personen, die sich selbst zur Wahl stellen, dürfen diese Rolle nur für eine begrenzte Personengruppe übernehmen:
- Partnerin oder Partner (ehelich oder gesetzlich zusammenwohnend)
- Verwandte
- Verschwägerte
In welchen Fällen dürfen Sie Ihre Stimmabgabe einer anderen Person anvertrauen?
Sie dürfen nur dann jemand anderes bevollmächtigen, wenn Sie:
- wegen Krankheit oder Beeinträchtigung nicht fähig sind, sich ins Wahllokal zu begeben
- aus beruflichen Gründen, Studiengründen oder Berufsausbildungsgründen im Ausland sind oder unmöglich zum Wahllokal gehen können
- sich im Freiheitsentzug befinden
- sich aus anderen Gründen im Ausland befinden und unmöglich zum Wahllokal gehen können
Der jeweilige Grund, der Sie davon abhält, sich ins Wahllokal zu begeben, muss zwingend durch einen entsprechenden Beleg untermauert werden. Liegt dieses Dokument am Wahltag nicht vor, darf der Wahlvorstand die Vollmacht nicht berücksichtigen.
Die Wahl per Vollmacht ist nur dann möglich, wenn das Formular A1 ordnungsgemäß ausgefüllt wurde und am Wahltag gemeinsam mit folgenden Dokumenten vorgezeigt wird:
- Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Wahlaufforderung der bevollmächtigten Person (erhält den Stempel „Hat mittels Vollmacht gewählt“)
- Beleg
Das Vollmachtsformular und den Beleg behält der Wahlvorstand, der Ihnen daraufhin zwei Chipkarten für die Wahlkabine überreicht.
Oder Sie können Ihre Abwesenheitsgründe an den Prokurator des Königs bei der Staatsanwaltschaft Eupen übermitteln, der beschließen wird, ob Ihre Gründe gerechtfertigt sind oder nicht (Adresse : Rathausplatz 4 – 4700 Eupen).