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Eintragung in die Wählerlisten für in Belgien ansässige EU-Bürger

Für die Wahl des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2024 können in Belgien wohnhafte EU-Bürger unter bestimmten Bedingungen als Wähler eingetragen werden.

Stimmen Sie am 9. Juni 2024 für das Europäische Parlament ab!

Am Sonntag 9. Juni 2024 werden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt.

Wenn Sie ein in Belgien wohnhafter EU-Bürger sind, können Sie in Belgien an der Wahl des Europäischen Parlaments teilnehmen und Ihr Stimmrecht zugunsten von Kandidaten auf belgischen Listen ausüben. In diesem Fall dürfen Sie in Ihrem Herkunftsland nicht an der Wahl des Europäischen Parlaments teilnehmen.

Der Antrag auf Eintragung in die Wählerliste Ihrer Gemeinde muss spätestens am 31. März 2024 erfolgen.

Zur Information: Am 9. Juni 2024 wählen die Belgier auch ihre Vertreter in der Abgeordnetenkammer und in den Gemeinschafts- und Regionalparlamenten.

WER DARF AM 9. JUNI 2024 WÄHLEN?

Um als europäischer Bürger an der Wahl des Europäischen Parlaments teilnehmen zu dürfen, müssen Sie folgende fünf Bedingungen erfüllen:

  • die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen (spätestens zum 1. April 2024),
  • Ihren Hauptwohnort in einer belgischen Gemeinde haben (spätestens zum 1. April 2024),
  • mindestens 16 Jahre alt sein (am Tag der Wahl),
  • Stimmrecht (auch aktives Wahlrecht genannt) besitzen,
  • in der Wählerliste eingetragen sein (spätestens am 31. März 2024). Mindestalter für die Eintragung: 14 Jahre.

 

Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 31. März 2024:

entweder online über www.eintragung.wahlen.fgov.be,

oder im Gemeindehaus ,

oder per Brief (Formular siehe hiernach) eingereicht werden.

Aufgrund der auf diesem Formular erteilten Angaben untersucht die Gemeindeverwaltung dann Ihren Antrag.

Wenn Sie vom Bürgermeister- und Schöffenkollegium bzw. Gemeindekollegium als Wähler zugelassen werden, erhalten Sie eine amtliche Mitteilung der Gemeinde.

Ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihre Eintragung in die Wählerliste bestätigt worden ist, sind Sie gemäß der in Belgien geltenden Wahlpflicht gesetzlich verpflichtet, am 9. Juni 2024 (außer für Jugendliche unter 18 Jahren) in Ihrer belgischen Gemeinde wählen zu gehen. Des Weiteren dürfen Sie in Ihrem Herkunftsland nicht an der Wahl des Europäischen Parlaments teilnehmen.

Wenn Sie später wieder an der Wahl des Europäischen Parlaments in Ihrem Herkunftsland teilnehmen möchten oder aus einem anderen Grund können Sie die Rücknahme Ihrer Eintragung bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnort festgelegt haben, beantragen. Dieser Antrag darf jedoch nicht zwischen dem 1. April 2024 und dem Tag der Wahl gestellt werden.

Vielleicht haben Sie ja auch früher schon die Eintragung in die Wählerliste für die Europawahlen beantragt (zum Beispiel für die Wahl des Europäischen Parlaments im Jahr 2014 oder 2019). Wenn Sie damals als Wähler zugelassen worden sind, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Sie bleiben in der Wählerliste eingetragen und Ihre Eintragung bleibt für alle künftigen Wahlen des Europäischen Parlaments gültig.

Sie können diese Eintragung bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder anhand Ihres elektronischen Aufenthaltstitels, Ihres PIN-Codes und eines elektronischen Kartenlesers über die Anwendung Meine Akte (Tab „Meine Daten“ ► „Wahlen“) überprüfen.

Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium bzw. Gemeindekollegium kann beschließen, dass Sie nicht als Wähler zugelassen und also nicht in die Wählerliste eingetragen werden.

Dieser Beschluss wird Ihnen amtlich in schriftlicher Form mitgeteilt. Sie können gegen den Beschluss Berufung einlegen. Auskünfte über das Berufungsverfahren sind bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder über die Website www.wahlen.fgov.be (Tab „Wähler“) erhältlich.

Gemeinde Raeren
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